Notbetreuung für Kinder von sogenannten "Schlüsselpersonen" (Stand 03.04.2020)

Bitte melden Sie Ihr Kind mit diesem Formular ausschließlich per Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. für die Betreuung an.

Ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Damit wir eine Betreuung für Samstag und Sonntag organisieren können, muss eine Anmeldung bis Donnerstag, 18.00 Uhr erfolgen!

Schicken Sie keine erkrankten Kinder in die Schule! 

 

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund können Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind (siehe Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales), Ihr Kind unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Betreut werden bei nur Kinder der Klasse 5 und 6 um die Anzahl der Schüler*innen in der Schule gering zu halten. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.  

 

Erweiterung der Notbetreuung seit dem 01.04.2020

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die notbetreuung ist vom Jugendamt zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.

 

Informationen der Dezernentin des Kinder- und Jugendbereiches der Stadt Dortmund Frau Schneckenburger

(16.03.2020)

Liebe Eltern und Betreuungspersonen,

wie Sie der Presse entnommen haben, hat die Landesregierung ab Montag im Grundsatz die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen über ein Betretungsverbot verfügt. Die präzisen Bestimmungen zum Vorgehen im Kita-Bereich hat die Landesregierung am frühen Samstagabend veröffentlicht, so dass wir Sie nun über die genauen Abläufe informieren können.
Die  Eltern  und Betreuungspersonen sind mit diesen Regelungen gleichzeitig von der Landesregierung aufgefordert worden, die Betreuung ihrer Kinder in eigener Verantwortung sicherzustellen. Verbunden damit ist eine Regelung für eine Notbetreuung für sog. „Schlüsselpersonen", die sicherstellen soll, dass alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, der Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur, der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung dienen, funktionsfähig bleiben.
Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder
• keine Krankheitssymptome aufweisen,
• nicht in  Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
• sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut aktuell aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Zum Ziel der Maßnahme: Das Ziel ist es, mögliche Infektionsketten, durch die das Sars-CoV-2 -Virus übertragen werden könnte, zu unterbrechen und damit die Übertragungsrate so zu verlangsamen, dass medizinische Einrichtungen nicht überlastet werden. Diesem Ziel dient die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen insofern, als Kinder und Jugendliche Überträger des Virus sein können, ohne dass sie selbst Symptome aufweisen müssen. Diese Regelungen für eine Notbetreuung  gelten für alle Kinder im Kindergartenalter - hier für Kindertageseinrichtungen und für Kinder in der Betreuung von  Kindertagespflegepersonen und Großpflegestellen - ebenso wie für Schulkinder von der 1. bis zur 6. Klasse. Die Notbetreuung für Schulkinder findet an den Schulen ebenfalls im gewohnten Umfeld statt, die Angebote des offenen Ganztages gelten ebenfalls weiter.
Die Stadt Dortmund ermöglicht angesichts dieser schwierigen Lage für Eltern bzw. Betreuungspersonen für eine Übergangszeit abweichend von der Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund für Kindertageseinrichtungen vom 15.3.2020  und von den vom Ministerium vorgesehenen absoluten Betreuungsverbot für Eltern von Schulkindern und Kinder, die in der Kita oder der Kindertagespflege betreut werden, Unterstützung zum Wochenbeginn. Mütter und Väter, die keine private Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, dürfen ihre Kinder am Montag und Dienstag (16.3.  und 17.3.) in die Schulen, Kitas und Kindertagespflege schicken. Ab Mittwoch gelten die Regelungen für die Notbetreuung ohne Einschränkung.
Ich werde Sie über Mail auf dem Laufenden halten, sofern sich weitere wichtige Änderungen ergeben sollten.
Für Sie als Eltern oder Betreuungspersonen sind damit sicherlich viele Fragestellungen verbunden und Herausforderungen, die Sie nun in kurzer Zeit bewältigen müssen. Ich wünsche Ihnen dazu viel Kraft, Gesundheit und guten Mut und uns allen gegenseitige Unterstützung, um diese Situation gemeinschaftlich und gut und in Solidarität für die Menschen, die zu Risikogruppen für eine Erkrankung gehören, bewältigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Schneckenburger
Beigeordnete für Schule, Jugend und Familie

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